Finanzierung REG.eV


Der Verein finanziert sich ausschließlich über Spenden. Die Spenden dienen dem Verein zur Finanzierung der Sachkosten seiner Aktivitäten und Veranstaltungen. Spenden von Firmen, die damit Geschäftsinteressen zur Gewinnung von Kunden im Rahmen der Energiewende verfolgen, werden nicht angenommen.

 

Eine jährliche Zuwendung von 250 EUR erfolgt von dem kontoführenden Kreditinstitut, der Volksbank Darmstadt-Südhessen, und erlaubt uns u.a. die Einrichtung dieses Internet-Auftritts. Ferner unterstützt uns die Sparkasse Darmstadt jeweils auf Antrag bei konkreten Projekten mit einer Grundförderung von 200 EUR.

Alle Vorstandsmitglieder wie auch weitere aktive Mitglieder arbeiten ehrenamtlich ohne Aufwandsentschädigung.

Den aktuellen Bescheid des Finanzamtes Darmstadt zur Gemeinnützigkeit sowie weitere Angaben zu Spenden, die Sie uns überweisen möchten, finden sie hier.

 

Aufwandsreduzierung

 

Wir versuchen gleichzeitig, unsere Aufwendungen gering zu halten. Beispiele sind:

  • Transparenzregister: Das Transparenzregister ist seit dem 1. August 2021 Vollregister. Es wurde im Zuge der Geldwäschebekämpfung eingeführt und ist im Geldwäschegesetz geregelt. Von den Eintragungspflichten sind alle juristischen Personen des Privatrechts (u.a. AG, GmbH, Verein, Genossenschaft, Stiftung, KG a.A., SE) und alle im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften (u.a. oHG, KG, PartG) betroffen. Der Eintrag im Transparenzregister ist kostenfrei. Für die Führung des Registers werden jährliche Gebühren erhoben, die in der Transparenzregistergebühren-VO festgelegt sind. Für 2021 beträgt die Gebühr 11,47 EUR und ab 2022 jährlich 20,80 EUR. Die Rechnungsstellung durch den Bundesanzeigerverlag erfolgt in der Regel zusammen mit der Rechnung für die Offenlegung des Jahresabschlusses.
    Dies gilt auf Antrag nicht für Vereinigungen nach § 20, die einen steuerbegünstigten Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung verfolgen und dies mittels einer Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes gegenüber der registerführenden Stelle nachweisen.
    Diesen Antrag haben wir am 21.02.2021 gestellt und am 07.03.2025 - nach mehr als 4 Jahren - bewilligt.

  • Unterschriftsbeglaubigungen: Dies ist eine der Aufgaben von Notaren. Handelt es sich bei der Beglaubigung um eine simple Unterschriftsbeglaubigung, so darf der Notar lediglich die Fünftelgebühr in Rechnung stellen. Die Fünftelgebühr beläuft sich gem. § 40 sowie § 41 Beurkundungsgesetz auf einen Rahmen von mindestens 20 Euro und maximal 70 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Über das Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt bzw. Ortsgericht kann man es auch für 6 € haben. Wir nutzen diese preiswertere Möglichkeit für Meldungen an das Registergericht.