Eingebaute Wettbewerbsverzerrung des Strommarktes in Deutschland mit negativen ökologischen Folgen
So lautet der Titel eines Dokumentes von Wulf Kraneis, einem Vorstandsmitglied von REG.eV. Ihn trieb folgende Frage um:
"Sind Sie schon einmal im Detail der Frage nachgegangen, warum man in Deutschland mit kleinen (5-10 kWp) PV-Dachanlagen für 10 ct/kWh regenerativen, CO2 freien Strom der richtigen Spannungslage (400 V) erzeugen kann für die nächsten 20 Jahre, Sie aber aus dem Netz Strom für 26-33 ct/kWh oder noch mehr (bei geringeren Verbräuchen als 2500 kWh/Jahr) bezahlen müssen UND gleichzeitig die Stromindustrie gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium daran arbeitet, die Einspeisevergütung für PV-Dachanlagen ständig sinken zu lassen (zur Zeit 8 ct/kWh) und sich dabei darauf beruft, dass wir wettbewerbsfähige Strompreise in Deutschland brauchen?
[...]
Die Wettbewerbsverzerrung
Bei genauerer Betrachtung des Vorstehenden merkt der Leser natürlich schnell, dass der regenerative Strom vom Hausdach für den Empfänger ja preiswerter ist als der Strom vom Großkraftwerk, weil die Verteilkosten ja deutlich höher als die eigentliche Stromproduktion sind. [...]
Man kann es auch noch anders betrachten: Der PV-Dachanlagenstrom neu errichteter Anlagen wird dem Hausbesitzer für die nächsten 20 Jahre für 8 ct/kWh (Stand Febr. 2021) „abgenommen“ und in das Netz eingespeist. Ohne dass Netzbetreiber oder Stromerzeuger irgendetwas an den Elektronen tun, die ein paar Häuser weiter über lang abgeschriebene Leitungen fließen, kassieren Netzbetreiber, Stromhändler und natürlich der deutsche Staat die Differenz von ca. 25-33 ct/kWh (Strompreis) minus 8 ct/kWh (EEG-Vergütung). Davon werden 6,5 ct/kWh auf das EEG-Konto weiter geleitet. Die 8 ct/kWh werden aus dem EEG-Konto (beim Übertragungsnetzbetreiber) entnommen. Dieser tritt als Anbieter auf der Strombörse auf und erzielt aus dem Verkauf ca. 4 ct/kWh. Es bleibt eine Differenz von ca. 4 ct/kWh, die durch alle Stromkunden mit der EEG-Umlage von 6,5 ct/kWh überkompensiert wird. Bei der jetzigen Höhe der EEG-Umlage führt jede neue PV-Dachanlage also dazu, dass die EEG-Umlage sich weiter verringert, wenn nicht andere entgegengesetzte Effekte die EEG-Umlage erhöhen. Nicht nur, dass mit der „mageren“ Bezahlung von 8 ct/kWh viel weniger PV-Dachinstallationen pro Jahr gebaut werden, nein, während der Erzeuger „mit einem Hungerlohn“ abgespeist wird, verdienen die mächtigen Akteure inklusive dem Staat unverhältnismäßig viel Geld damit, dass Bürger etwas für den Umweltschutz tun!" [...]
Sein Fazit lautet:
"Anstelle weniger Primärenergie bei der Produktion in fossilen Großkraftwerken für eine gegebene Menge Strom zu verbrauchen UND die Produktion von CO2 freiem PV-Strom alleinig durch einen fair gestalteten Wettbewerb zu fördern, der dann dem PV Strom zu einem höheren Wert verhilft und damit natürlich den Bau von PV-Anlagen befördert, verharren deutsche Politik und die deutsche Stromwirtschaft weiter dabei, die Produktion von umweltfreundlichem Strom zu blockieren, obwohl es weder auf Dauer hilft noch mit den Zusagen zum Pariser Abkommen in Einklang zu bringen ist! Dieses kommt auch an vielen Stellen des neuen EEG 2021 in vielen nicht sinnvoll begründbaren Restriktionen zum Ausdruck, obwohl Wissenschaft und Technik sich generell darüber einig sind, dass wir – eigentlich in wenigen Jahren – die PV-Kapazität in Deutschland auf das ca. 3-4-fache des jetzigen Wertes erhöhen müssen, um internationalen Klimaverträgen zu genügen. Für den Strom aus kleinen PV-Dachanlagen sind keine oder nur sehr geringfügige Netzkosten (z.B. 1-1.5 ct/kWh) zu berechnen, weil der Verteilung dieses Stroms auch keine größeren Kosten entgegenstehen, zumindest solange, bis die Konzentration kleiner PV-Dachanlagen so angestiegen ist, dass signifikante Teile der Produktion in das Mittelspannungsnetz eingespeist werden bzw. eben diese Teile dann auch mit höheren Netzgebühren belastet werden. Dass Politik und Stromwirtschaft, insbesondere aber der Wirtschaftsminister, es dann aber immer hervorheben, wie viel für die regenerativen Energien gemacht wird, ist nicht nur falsch und deswegen zu verurteilen und letztlich eine Missachtung unserer (angeblich) demokratischen Grundordnung – es ist einfach nur jämmerlich und peinlich!"
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