ANLASS
Viele Betreiber von kleinen privaten Dachanlagen erhalten Post vom Zoll, die
SCHRIFTVERKEHR MIT MdB ANDREAS LAREM
Unsere Anfrage an den hiesigen Bundestagsabgeordneten Andreas Larem vom 21.03.2022 lautete:
Lieber Herr Larem,
viele Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen erhalten derzeit eher unverständliche Schreiben von Hauptzollämtern, in denen es um die mögliche Zahlung der Stromsteuer geht. Ein Beispiel aus pv-magazine.de <https://www.pv-magazine.de/2022/03/11/stromsteuer-post-vom-zoll/https:/www.pv-magazine.de/2022/03/11/stromsteuer-post-vom-zoll/> :
Ich betreibe seit einigen Jahren in meinem Privathaus eine Photovoltaik-Anlage mit 8 Kilowatt Leistung und ein kleines BHKW mit 5 Kilowatt Leistung. Neulich bekam ich Post vom Hauptzollamt mit folgendem Wortlaut:
" (.) Bisher wurde von Ihnen eine ggf. nötige Erlaubnis als Versorger, Eigenerzeuger oder zur steuerfreien Entnahme von Strom nicht beantragt. Auch eine Steueranmeldung, um ggf. steuerpflichtige Mengen der Versteuerung zuzuführen, ist ebenfalls nicht eingegangen.
Ich bitte Sie daher bis zum (Datum, Frist ca. 2 Wochen) zu überprüfen, ob Sie als Versorger oder Eigenerzeuger im Sinn des StromStG (Stromsteuergesetzes) auftreten (.)
Weiterhin bitte ich um Prüfung, ob ggf. ab dem 1. Januar 2017 für aus dem Versorgungsnetz entnommener Strom die Stromsteuer entstanden ist und von Ihnen als Steuerschuldner zur Versteuerung anzumelden ist. (.)"
Es folgt eine längere Erklärung, die für mich als juristischen Laien völlig unverständlich ist und der Verweis auf eine Reihe von Hinweispapieren der Zollverwaltung, die ich noch weniger verstehe. Was kann ich dem Hauptzollamt antworten?
Hintergrund: Der Gesetzgeber hat mit der Abwicklung der Stromsteuer die Zollverwaltung beauftragt - nicht die übliche Finanzverwaltung. Im Jahr 2019 wurde das Stromsteuergesetz (StromStG) so geändert, dass der Zoll begonnen hat, Anlagenbetreiber anhand der Einträge im Marktstammdatenregister systematisch anzuschreiben. Seit 2021 betrifft dies zunehmend auch die Betreiber von (kleinen) Photovoltaik-Anlagen.
Bis 2019 bestand im Stromsteuergesetz praktisch eine pauschale Befreiung der meisten Anlagenbetreiber bei der Stromsteuer. Das hat der Gesetzgeber mit seiner Stromsteuer-Novelle im Jahr 2019 geändert und diese Befreiung von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht. Die Nachfragen des Zolls beruhen auf dieser Änderung.
Wer zur ausschließlichen Eigenversorgung eine Photovoltaik-Anlage mit höchsten 1 Megawatt (ja, das sind 1.000 Kilowatt), und/oder ein kleines (hocheffizientes!) BHKW mit höchstens 50 Kilowatt betreibt und Überschüsse oder alles ins Netz einspeist, benötigt weder eine Erlaubnis als Versorger oder Eigenerzeuger, noch muss er die Strommengen melden, geschweige denn Stromsteuer zahlen. Das gleiche gilt für den Strom der ins Netz eingespeist wird.
Wir bitten Sie daher als unser MdB: tragen Sie dazu bei, dass solche unverständlichen Aufforderungen des Zoll künftig zu unterbleiben im Sinne der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED II und RED III).
Wir freuen uns, von Ihnen aus der Nachbargemeinde oder aus Berlin zu hören.
Herzliche Grüße
Claus Nintzel
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Zwischenantwort von Andreas Larem am
Sehr geehrter Herr Nintzel,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. März.
Ich habe mich bezüglich des Vorgehens des Hauptzollamts mit Katja Hessel, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium der Finanzen, in Verbindung gesetzt.
Sobald ich eine Rückmeldung aus dem Finanzministerium erhalten habe, werde ich Ihnen die entsprechenden Informationen zukommen lassen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Andreas Larem
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Finale Antwort von Andreas Larem am
Sehr geehrter Herr Nintzel,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. März.
Bezüglich Ihrer Anfrage habe ich mich an die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel gewendet. Anbei leite ich Ihnen das entsprechende Antwortschreiben aus dem Bundesministerium für Finanzen weiter.
Ich hoffe, die Ausführungen aus dem Ministerium helfen Ihnen weiter oder die genannten Stellen bei der Zollverwaltung können Sie in Ihrem Anliegen unterstützen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Andreas Larem
ANTWORT AUS DEM BMF
Die finale Antwort von Andreas Larem enthielt als PDF-Datei die „tolle“ und bürokratische Antwort der Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel im Bundesfinanzministerium vom 31.05.2022 zur Stromsteuer bei Betreibern privater Photovoltaikanlagen. Über diesen Verweis können Sie es nachlesen.
Mit einem 2. Brief habe ich noch einmal nachgehakt und bekam dann einen Anruf eines Sachbearbeiters mit großem Verständnis, weil er selbst schon mit dem Bürokratismus bei PV-Dachanlagen genervt wurde. Er hat mir versichert, dass die unverständliche Schreiben von Hauptzollämtern nur von einem Hauptzollamt an Besitzer kleiner Dachanlagen versandt wurden und entschuldigte sich vielmals. Damit betrachte ich und der gesamte Vorstand die Angelegenheit als erledigt.
Claus Nintzel, 1. Vorsitzender