Mitzeichnung Richtlinie (EU) 2018/2001 - Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EERL, auch RED II)


Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 11. Dezember 2018 die Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie - EERL) erlassen, welche am 21. Dezember 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde. Sie ist am dritten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten. 

Die Richtlinie setzt als Ziel, den Anteil erneuerbaren Energien am europäischen Strommix bis zum Jahr 2030 auf mindestens 32% zu erhöhen. Sie soll einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele des Pariser Abkommens leisten.

Die Bestimmungen der Richtlinie müssen von den Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni 2021 ins nationale Recht umgesetzt werden. 

Sie ist Teil des Regelungspakets "Saubere Energie für alle Europäer"

Zum ersten Mal erhalten Stromverbraucher europaweit das Recht, Strom selbst zu erzeugen, zu speichern und zu verkaufen, ohne dass sie dabei mit diskriminierenden Vorgaben, unverhältnismäßigen bürokratischen Hindernissen oder Abgaben und Umlagen belastet werden dürfen. Alle EU-Staaten waren zur Umsetzung bis zum 01.07.2021 verpflichtet.

Nach den Erkenntnissen des Bundesverband Eneuerbare Energien e.V. (BBEn) ist dies von der Bundesrepublik im Bereich der Photovoltaik nicht in allen Punkten eingehalten worden und hat daher die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 10.06.2021 dazu Stellung zu nehmen.

 

Diesen Brief hat REG.eV neben anderen Nichtregierungsorganisationen (NGO) mitgezeichnet. Das wurde in einem Kommentar von Christfried Lenz auch erwähnt. Näheres dazu finden Sie hier.